Saunaregeln

Die Saunaregeln sind bei der Verwendung der Fasssauna unbedingt zu beachten und gelten für den Mieter bei Zustandekommen des Mietvertrags.

 

Nutzung

  • Generell erfolgt die Nutzung der Sauna auf eigen Gefahr, so dass die gesundheitliche Tauglichkeit selbst sicherzustellen ist
  • In unseren Saunas dürfen keine Speisen oder Getränke verzehrt werden
  • Es gilt generelles Rauchverbot in der Sauna
  • Die Saunas dürfen nicht mit Schuhe betreten werden
  • Nutzen Sie beim Saunieren bitte immer ein Handtuch als Sitz- bzw. Liegeunterlage
  • Aufgüsse dürfen ausschließlich mit den von uns zur Verfügung gestellten Mitteln  und unter Beachtung der Verwendungshinweise erfolgen  
  • Die Fasssauna darf nicht auf mehr als 100°C geheizt werden. Sollte dies doch passieren nutzen Sie bitte die geöffnete Tür zur Abkühlung
  • Nutzen Sie zum Befeuern bitte ausschließlich trockenes Holz
  • Der Betrieb der Fasssauna darf nur unter Beaufsichtigung einer Volljährigen Person erfolgen, Kinder dürfen die Sauna ohne Aufsicht nicht verwenden
  • In der Sauna dürfen keine Kerzen oder Öllampen verwendet werden
  • Die Sauna muss nach der Verwendung wieder besenrein übergeben werden, der Ofen muss Aschefrei sein. Nutzen Sie bitte keine Reinigungsmittel für Holz und Ofen
  • Für Schäden an Sauna oder Anhänger sowie fehlendes oder beschädigtes Zubehör haftet der Mieter in vollem Umfang

Aufstellung

 

  • Die Fasssauna darf nur an Orten aufgestellt werden, an denen der Mieter eine entsprechende Erlaubnis eingeholt hat. Für unrechtmäßiges Aufstellen haftet allein der Mieter.
  • Die Sauna darf nicht unter Carports oder Dächer gestellt werden. Ebenso ist eine Aufstellung unter Bäumen verboten.
  • Die Aufstellung des Saunaanhängers muss auf geradem und festen Untergrund erfolgen. Dafür sind die beiden hinteren Stützen und das Stützrad zu verwenden. Der Hänger ist mit Hilfe der Parkbremse und Keilen gegen Wegrollen zu sichern.